Lernen Sie uns kennen
Bei der Alten- und Krankenpflege Maria Adolf in Swisttal steht der Mensch im Mittelpunkt. Erfahren Sie, wie wir Sie mit individueller und herzlicher Pflege in Ihrem Zuhause unterstützen können.
Unser Ansatz: Individuell & Persönlich
Bei Alten- und Krankenpflege Maria Adolf glauben wir fest an eine individuelle und menschliche Pflege. Wir sind aus Überzeugung für Sie da und möchten Sie genau dort unterstützen, wo Sie es am dringendsten brauchen – in Ihrem Zuhause.
Unser Angebot passen wir stets maßgeschneidert an Ihre persönlichen Anforderungen und Ziele an. Ob Behandlungspflege nach SGB V oder Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI – wir sind darauf spezialisiert, Ihnen verlässliche und fürsorgliche Pflegelösungen zu bieten, die einen reibungslosen Alltag ermöglichen.
Wir finden gemeinsam die passenden Wege, um Ihre Situation zu verbessern und Ihnen Sicherheit, Geborgenheit und spürbare Entlastung zu bringen. Unser Team begleitet Sie mit Kompetenz und Herzlichkeit, sodass Sie sich bei uns bestens aufgehoben fühlen können.
Grundpflege
Grundpflege umfasst pflegerische Hilfen aus den Bereichen Ganzkörperpflege, Teilkörperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen, Inkontinenzversorgung
Verhinderungspflege
Für die Zeit, wo eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen gehindert ist, übernehmen wir die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen
Behandlungspflege nach SGB V
Unter Behandlungspflege verstehen wir medizinisch notwendige Pflegemaßnahmen, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Diese Leistungen werden in der Regel direkt von der Krankenkasse (nach Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V) übernommen. Unser qualifiziertes Pflegefachpersonal führt diese sensiblen Aufgaben professionell und mit größter Sorgfalt bei Ihnen zu Hause durch, damit Sie bestens versorgt sind und sich sicher fühlen können.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Medikamentengabe und -überwachung
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stoma- und Katheterversorgung
- Kompressionsverbände und Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- … und weitere ärztlich verordnete Maßnahmen.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden, sind regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben. Gemäß § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) führen wir diese Beratungstermine bei Ihnen zu Hause durch.
Diese Besuche dienen nicht nur der obligatorischen Nachweispflicht gegenüber der Pflegekasse, sondern bieten Ihnen auch wertvolle Unterstützung:
- Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege.
- Wir geben praktische Tipps zur Pflegesituation.
- Wir unterstützen Sie bei der Anpassung der Pflege an sich ändernde Bedürfnisse.
- Wir informieren Sie über mögliche Hilfsangebote und Entlastungsleistungen.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre pflegenden Angehörigen optimal zu stärken und zu entlasten.